Der Bürgerbus
Der Verein
nur für Fahrer
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Wer die Führerscheinklasse 3 bzw. EU-Klasse B besitzt, zwischen 21 und 70 Jahren alt ist, zwei Jahre Fahrpraxis hat und die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt, ist der ideale Fahrer oder die ideale Fahrerin. Außerdem fordert die Fahrerlaubnisverordnung zum Führen eines Bürgerbusses eine „Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“. Dazu muss der alte Führerschein auf die neuen EU-Klassen umgeschrieben werden und es sind in regelmäßigen Abständen ärztliche Untersuchungen notwendig. Durch eine Sonderregelung in NRW wurde sichergestellt, dass die eigentlich für Berufskraftfahrer gedachte Fahrerlaubnisverordnung den speziellen Bedürfnissen des Bürgerbusbetriebes gerecht wird. Wenn Sie Interesse haben, als Fahrer/in bei uns mitzumachen, schreiben Sie uns
So können Sie Fahrer werden
Sie haben Fragen? Geschäftsführer Bernd Gerhards Handy 0171 2715199 E-Mail-Anfrage